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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ingenieurleistungen

Diese Bedingungen gelten für die Ingenieurleistungen der impulse Sàrl, Kleinschönberg 10, 1700 Freiburg. Sie ergänzen jede Honorarofferte und den daraus hervorgehenden Vertrag. Bei Abweichungen gehen die in der unterzeichneten Offerte vereinbarten Bestimmungen vor.

Normativer Rahmen der Leistungen

Die Rechte und Pflichten der impulse Sàrl richten sich nach den Normen und Ordnungen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA), insbesondere nach der Ordnung SIA 108 für Leistungen und Honorare, der Norm SIA 118 für die Allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten, dem Merkblatt SIA 2060 für die Ladeinfrastruktur und dem Merkblatt SIA 2062 für Photovoltaikanlagen. Unsere Leistungen erbringen wir nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Einhaltung der massgebenden schweizerischen Vorschriften, namentlich der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV).

Umfang des Auftrags

Der Auftrag umfasst die Phasen und Leistungen, die in der angenommenen Offerte beschrieben sind und in der Regel nach dem SIA-Phasenmodell gegliedert werden, vom Vorprojekt bis zur Inbetriebnahme. Leistungen, die in der Offerte nicht aufgeführt sind, bedürfen einer vorgängigen Vereinbarung. Zusatzleistungen werden nur erbracht, wenn die Bauherrschaft ihnen dem Grundsatz nach und hinsichtlich der Abgeltung zugestimmt hat; jede Projektanpassung wird in einem von beiden Parteien genehmigten Nachtrag festgehalten.

Haftung

Die Haftung der impulse Sàrl beschränkt sich auf die vertraglich vereinbarten Leistungen. Sie entfällt für Änderungen, die nicht von uns freigegeben wurden, für Ausführungsfehler von Drittunternehmen sowie für Ereignisse ausserhalb unseres Auftrags. impulse Sàrl verfügt bei einer namhaften Schweizer Versicherungsgesellschaft über eine Berufshaftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden bis zu zehn Millionen Franken je Schadenfall deckt.

Honorare und Leistungen nach Aufwand

Die Honorare sind in der Offerte ausgewiesen, entweder als Betrag je Phase oder nach Aufwand zu den vereinbarten Ansätzen. Nach Aufwand verrechnete Leistungen richten sich nach den branchenüblichen Ansätzen, die in der Offerte aufgeführt sind. Sämtliche Leistungen verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden gesetzlichen Satz.

Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird jede Phase zu Beginn ihrer Ausführung in Rechnung gestellt und ist innert fünfzehn Tagen zahlbar. Bei Abbruch des Projekts oder Auflösung des Vertrags ist die laufende Phase vollumfänglich geschuldet. Zahlungsverzug führt zur Einstellung der Leistungen bis zum Ausgleich der Rechnung.

Nebenkosten

Kosten für Planvervielfältigungen und Reproduktionen sowie Auslagen, die für die Bauherrschaft getätigt werden, verrechnen wir gesondert und gegen Beleg.

Termine

Die Termine ergeben sich aus dem Terminplan für Planung und Realisierung, der von allen Parteien genehmigt worden ist. Sie werden angepasst bei Änderungen des Programms, bei verspäteter Übergabe der erforderlichen Unterlagen oder bei Umständen, die wir nicht zu vertreten haben.

Vertretung der Bauherrschaft

Sieht die Offerte dies vor, ermächtigt die Bauherrschaft die impulse Sàrl, im Rahmen der übertragenen Ingenieurleistungen Dokumente in ihrem Namen zu unterzeichnen und die Korrespondenz zu führen. Finanzielle Verpflichtungen bedürfen in jedem Fall ihrer vorgängigen Zustimmung.

Geistiges Eigentum

Studien, Pläne, Schemas, Beschriebe und technische Unterlagen, die impulse Sàrl erstellt, bleiben ihr geistiges Eigentum. Sie werden der Bauherrschaft zur Verwendung im Rahmen des betreffenden Projekts übergeben und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben oder für ein anderes Bauwerk wiederverwendet werden.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Informationen und Unterlagen, die im Rahmen eines Auftrags ausgetauscht werden, behandeln wir vertraulich. Die Bearbeitung von Personendaten ist in unserer Datenschutzerklärung beschrieben und richtet sich nach dem Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG).

Gültigkeit der Offerten

Jede Honorarofferte nennt ihre Gültigkeitsdauer. Nach deren Ablauf können die Bedingungen überprüft werden, insbesondere aufgrund der Entwicklung des Programms oder der Referenzkosten.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Vertragsverhältnisse zwischen impulse Sàrl und ihrer Auftraggeberschaft unterstehen dem schweizerischen Recht. Sitz der Gesellschaft ist Freiburg; als Gerichtsstand gilt Freiburg, unter Vorbehalt der zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.

Stand: 7. August 2026.

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